Dergelmund Reisen |
Dergelmund-ob-dem-MeereDie Räte der Stadt |
Großer Rat - Mitglieder | Kleiner Rat | Patrizier & Zünftige
Da sich die Ratsordnung noch in ihrer Entwicklung befindet, ist die folgende Aufstellung nur als provisorisch zu betrachten.
zuständig für Neubürger, Marktordnungen, Löhne, Bauvorhaben etc.
§ 1 Der Große Rat soll gewählt werden aus den drei Ständen, welche die Stadt ausmachen, als da sind:
§ 2 Feste Ratsmitglieder sind: der barönliche Amtmann, alle Tempelvorsteher, der Hafenmeister, der Stadtmeister(1)
§ 3 Die übrigen Ratsmitglieder werden für 1 Jahr aus den o.g. Ständen erwählt.
§ 4 Die Stände sollen generell wie in den Sitzungen zu gleichen Teilen vertreten sein.
§ 5 Es soll nicht mehr als 36 lebende Ratsleute auf einmal geben und nicht weniger denn 15.
§ 6 Zwei Drittel der Ratsmitglieder sollen auf Ratssitzungen mind. anwesend sein, um eine Entscheidung fällen zu können.
§ 7 Ratsmitglieder können sich aus ihrem Stand vertreten lassen.
- (Weiteres ist noch festzulegen)
(1) Ein/e Stadt- oder Bürgermeister/in würde aus den Großbürgern oder auch den Zunftmeistern gewählt werden. Er/Sie hätte vor allem Repräsentations- und Vertretungs-Funktion.
zuständig für Schlichtungen, Korrespondenzen und Alltagsgeschäfte
derzeit:
Impressum-- Text © 1999-2008 Friederike Stein und M. C. Herdt, Tübingen, Graphik, Kartographie und Seitendesign © 1999-2008 M. C. Herdt.
Alle Angaben und Verknüpfungen ohne Gewähr. Datum der letzten Änderung: 2008-01-05.