Provinzlandstraßen (Darpatische Handelsstraßen)

[Vehrkehr]

[s.u.]Beschreibung
[s.u.]Provinzlandstraßen
[s.u.]Quellen/Literaturverweise
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Beschreibung

Provinzlandstraßen waren bis zu den Dämonischen Kriegen (1019 n.B.F./12 v.M.F. bis 1027 n.B.F./ Mittelreich Fall) die besten Reise- und Handelswege Darpatiens. Da sie (neben den Reichsstraßen) während der Kriege von den Heeren bevorzugt genutzt, gleichzeitig aber keine Reparaturen mehr durchgeführt wurden, sind sie heute kaum besser als gewöhnliche Karrenwege. Mancherorts sind sie sogar in noch schlechterem Zustand und kaum besser als ein (breiter) Feldweg.

Bereits Fürst Randolph (reg. 794 n.B.F. - 864 n.B.F.), ließ drei vorhandene Handelswege in den Stand einer P. ausbauen, um den innerdarpatischen Handel zu erleichtern und gegen das Ausland zu stärken: die [s.u.]«Alte Handelsstraße» im Süden (den heutigen [lex8x10.gif]Darpat-Lande), die [s.u.]«Zoller Handelsstraße» im Osten und die [s.u.]«Sillaberstraße» im Westen Darpatiens. Randolph legte die über 200 Jahre gültigen Auflagen für P. fest:

Der Verlauf der P. wurde so gewählt, «als daß es dem Zwecke der Furage zurecht und nit zu steil oder hubbelig sei und feste Brucken keinen Ersaufen machen.».[1] Weiterhin sollten binnen eines Tagesmarsches Herbergen, Weiler oder Städte erreicht werden können. Wo dies nicht möglich war, sollten gute Lagerstellen angelegt werden.

In der fürstlichen Verordnung war der Ausbau der Straßen ausführlich erläutert: Der Straßenbelag sollte gestampfter, mit Streu oder Reisern durchsetzter Lehm oder Bohlen sein.[5] Zu tief ausgefahrene Furchen sollten mit Schotter[5], Lehm oder auch Holzbohlen aufgefüllt, abrutschende Straßenteile mit Pfählen gesichert, durch zu tiefen Schlamm Planken gelegt werden «auf daß keinem Fuhrwerk das Holz und keinem Last- oder Reittier das Bein breche».[1]. Die Mindestbreite hatte 3 [lex8x10.gif]Schritt zu betragen, so daß zwei Karren oder normale Kutschen bequem aneinander vorbeifahren konnten. Für einander entgegenkommende Karren sollten in nicht allzu weiten Abständen sichere Ausweichstellen vorhanden sein. Dieser Punkt war in der Realität oft das geringste Problem, da Fuhrkutscher aller Zeiten lieber am Rande der "Straßen" fahren und sie so nach und nach verbreitern.

Ein fürstliches Gesetz garantierte den Reisenden nach dem Vorbild der Reichsstraßen fürstlichen Schutz für Leib und Ware und sorgte über die Jahrhunderte dafür, daß der Karrenweg stets einigermaßen gut gepflegt war. Schutz und Instandhaltung sollten die jeweiligen Baroninnen und Barone übernehmen, durch deren Land die Straße führte. Zur Deckung der anfallenden Kosten erhielten diese das Recht, an mehreren Punkten Wegezoll zu erheben. Konnten die Lehensträger das Privileg nicht ausführen, so hatten sie es an den Fürst bzw. die Fürstin zurückzugeben; eine Weitergabe, z.B. an Edle, war nicht möglich.[1-4]

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Die wichtigsten Provinzlandstraßen

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Quellen/Literaturverweise

[1] Erlaß Fürst Randolphs «Für Straßen, die Hanndel Nutz & Fromme sein» (Spielhilfe, undatiert, Ende 20. Jhdt.)
[2] Mehr als 1000 Oger (Abenteuer, Schmidt Spiele/Droemer, 1988)
[3] Lexikon des Schwarzen Auges, S. 59 f. (2., unveränd. Aufl. FanPro, 1995)
[4] Land der stolzen Schlösser, S. 80-97 (FanPro, 1998)
[5] Tempel, Türme & Tavernen, S.56 f. (FanPro, 2000)

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Verwandte Themen

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Impressum

Text © 2000-2007 Friederike Stein und Marianne C. Herdt, Graphik & Layout © 2007 Marianne C. Herdt. Alle Angaben und Verknüpfungen ohne Gewähr. Datum der letzten Änderung: 2007-12-30