[Der Darpatische Landbote]Numero 15
(Firun 1023 nBF/30 Hal/Juli 2000), S.24:

Bergtann
B.: Literatur
Dergelmund


Drachen an Darpatiens Küste ...

... und was mit ihnen geschehen soll

Dergelmund (KKL/FS): Der Hafenmeister Jost Maselrich Peresen erlaubte den Thorwalern (s. DL 14), in den dergelmunder Hafen einzulaufen, wo ihre Ottas sicherer liegen können als an ihrem vorigen Ankerplatz.

Zumindest sei es dort gemütlicher, und zu saufen gebe es auch, wie sich der Hafenmeister unter den empörten Blicken der Hafenschreiberin äußerte. Auch könnten ihre Schiffe in den Werften Blankenvoss & Teilhaber oder Vitus Prutz von möglichen Schäden repariert werden, falls die Nordfrauen und Nordmänner die nötigen Mittel hätten. - Vielleicht springe da ja aber auch die Cronflotte ein.

Sollte die Cronflotte Pläne schmieden, aus Dergelmund einen Thorwaler-Stützpunkt à la Llanka (Llanka ist ja nun in der Hand der Schwarzen Horden, und die thorwalschen Seesöldner wurden vertrieben) zu machen, so halte er nicht viel von diesem Ansinnen. Aber was solle er als bloßer Hafenmeister machen, wenn ihm die Fürstlich-darpatische Flotte etwas aufs Auge drücke?!


Siehe auch:
DL 14, S. 16: Dergelmund-o.d.M.: Drachen an Darpatiens Küste!
DL 15, S. 24: Dergelmund-o.d.M.: Drachen an Darpatiens Küste ...
DL 17, S. 11: Bergthann: Übergriffe am Golf von Perricum
DL 17, S. 11: Rommilys: Diplomatische Verwicklungen
DL 19, S. 17: Pulverberg/Rommilys: Weiter Ärger mit Thorwalern?
DL 22, S. 19: Erzählung: Es geschah in Rommilys

Hoch

Impressum

Text © 2000 Konrad Klingel und Friederike Stein, Graphik & Layout © 1999-2007 Marianne C. Herdt. Alle Angaben und Verknüpfungen ohne Gewähr. Datum der letzten Änderung: 2007-03-19 Die Bilder und Texte dieser Domain unterliegen den urheberrechtlichen Schutz und sind nur zur privaten, nichtkommerziellen Verwendung freigegeben. Jede Art der Reproduktion, sei sie manuell, mechanisch oder digital (Ausgenommen hiervon ist die Verwendung zur Ausgestaltung privater Rollenspielrunden) sowie Verbreitung in jeglicher Art unterliegt dem Einverständnis der jeweiligen Urheber.