Schultheiß, Schulte

Ein/e Schultheiß/in (auch: Schulte), "der das Schuldige zu tun Heißende", ist ein mit richterlicher und exekutiver Gewalt ausgestatteter Vertreter der Obrigkeit.

Vorsteher eines, selten mehrer Dörfer, Oberster bzw. Vorsitzender Richter des lokalen Gerichts.

Auch (oberster) Richter in Heer und Landsknechtshaufen, der aus dem Fähnlein Vertreter als Richter auswählt und z.T. auch Marketender-Preise festsetzt. Gehilfen sind Profosse und Gerichtsweibel.

Schutzheiliger der S. ist der Hl. Godeprant.

 
 
 
 
 

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Text © 2002-2007 Friederike Stein, nach ird.-hist. Quellen, Graphik & Layout © 2007 Marianne C. Herdt. Alle Angaben und Verknüpfungen ohne Gewähr. Datum der letzten Änderung: 2007-03-19