1) Ort mit Marktrecht. Z.B. der Ort Gluckenhang, Markt Bergtann, u.a.m.
2) Täglicher Markt (Der ~, Mz.: Die Märkte) in Städten und Orten mit Marktrecht, auch «Tagesmarkt» dort auch «Kleiner Markt» genannt.
Hier bieten die Bauern und Händler des Ortes ihre Waren an.
Ortsfremde dürfen auf dem M. keine Waren feilbieten.
Der M. ist dem lokalen Handel mit frischen Lebensmitteln (Fisch, Eier, Milch und Milchprodukte, Gemüse, Backwerk usw.) vorbehalten.
Die Marktabgaben und Preise variieren von Ort zu Ort.
Auch ist das Warenagebot auf den städischen M. (in
Traviansfurt oder
Dergelmund ob-dem-Meere) zumeist vielfältiger.
Dafür ist es in den kleinen Marktflecken wahrscheinlicher, auf dem M. lebende Waren wie ein Pferd oder eine Ziege erstehen zu können, die in den Städten dem «Viehmarkt» vorbehalten sind.
Mehr Waren gibt es auf dem Wochenmarkt, Zucht-, Reit- und Zugtiere werden nur auf dem Viehmarkt angeboten.
Zum Kleinen Markt in Traviansfurt.
Zum Kleinen Markt in Dergelmund.
Text © 1997-2007 Friederike Stein und Marianne C. Herdt, Graphik & Layout © 2007 Marianne C. Herdt. Alle Angaben und Verknüpfungen ohne Gewähr. Datum der letzten Änderung: 2007-03-19