Bürger

Einwohner einer Stadt, der im Unterschied zu einem «Gädmer» volle Bürgerrechte genießt. Zu diesen gehören z. B. Wahlrechte, das Recht, ein Haus oder Grundstück zu erstehen oder Teilhabe an Allmendgut. Den Rechten stehen immer auch Bürgerpflichten gegenüber, etwa bestimmte Steuern und Abgaben, Wachdienste, Pflege der Allmende.

Meist ist der Bürgerstand an ein bestimmtes Vermögen (bzw. die Fähigkeit, die Steuern zu zahlen) gekoppelt. Aber auch Herkunft, Berufsstand und die Zeit, die jemand in der Stadt gelebt hat, spielen oft eine Rolle. Außerdem darf, wer Bürger einer Stadt werden will, nicht leibeigen sein.

In Abenteuern kann vorhandenes oder nicht vorhandenes Bürgerrecht die Freizügigkeit der Charaktere einschränken, Ermittlungen erleichtern bzw. behindern u. ä. Ein Abenteuer kann sich im Rahmen einer Stadtintrige oder eines "Krimis" auch um Erlangung oder Erhalt des Bürgerrechts für eine Person drehen. Ansonsten werden Bürgerrechte und -pflichten eher im Briefspiel eine Rolle spielen.

 
 
 
 
 

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Text © 1997-2007 Friederike Stein und Marianne C. Herdt, Graphik & Layout © 2007 Marianne C. Herdt. Alle Angaben und Verknüpfungen ohne Gewähr. Datum der letzten Änderung: 2007-12-30