Numero 17 (Rah. 1023 n.B.F./30 Hal/Jan. 2001), S.13 |
Im Namen
Ihrer Hochgeboren
Selinde von Gluckenhang,
Baronin zu Gluckenhang
zu verkünden in allen
Dörfern, Flecken, Städten und Märkten der Baronie:
In den Grenzen der Baronie Gluckenhang
sei es fürderhin
verboten Magie zu wirken,
sei es Kampfzauber, Scharlatanerei
oder sonstiger Mada-Frevel,
es sei denn auf der Baronin
ausdrücklich Erlaubnis und Gebot.
Wer dem zuwiderhandelt,
der sei gerichtet nach Recht & Gesetz
allwie ein Landstörzer und Störer der Ordnung.
Gegeben im Rahja zu Burg Gluckenhang
(FS)
Text © 2001 Friederike Stein, Tübingen, Graphik & Layout © 1999-2007 Marianne C. Herdt. Alle Angaben und Verknüpfungen ohne Gewähr. Datum der letzten Änderung: 2007-03-19 Die Bilder und Texte dieser Domain unterliegen den urheberrechtlichen Schutz und sind nur zur privaten, nichtkommerziellen Verwendung freigegeben. Jede Art der Reproduktion, sei sie manuell, mechanisch oder digital (Ausgenommen hiervon ist die Verwendung zur Ausgestaltung privater Rollenspielrunden) sowie Verbreitung in jeglicher Art unterliegt dem Einverständnis der jeweiligen Urheber.