[Der Darpatische Landbote]Numero 17 (Rah. 1023 n.B.F./30 Hal/Jan. 2001), S.13

Gluckenhang

Literaturliste


Im Namen
Ihrer Hochgeboren
Selinde von Gluckenhang,

Baronin zu Gluckenhang

zu verkünden in allen
Dörfern, Flecken, Städten und Märkten der Baronie:

In den Grenzen der Baronie Gluckenhang
sei es fürderhin
verboten Magie zu wirken,
sei es Kampfzauber, Scharlatanerei
oder sonstiger Mada-Frevel,
es sei denn auf der Baronin
ausdrücklich Erlaubnis und Gebot.

Wer dem zuwiderhandelt,
der sei gerichtet nach Recht & Gesetz
allwie ein Landstörzer und Störer der Ordnung.

Gegeben im Rahja zu Burg Gluckenhang

(FS)

Hoch

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